
WIR UNTERSTÜTZEN PLANER, PLANUNGSBÜROS UND AUFTRAGGEBER

Mit kaufmännischem Sachverstand und erforderlicher Ingenieurkompetenz unterstützt Ulrich Hauck Ihr Planungsteam im Bereich Tiefbau in den nachfolgend aufgeführten Leistungsschwerpunkten und entlastet damit Ihre Mitarbeiter*innen in laufenden Projekten:
- Terminplanung (Erstellung der Planung)
- Fortschreibung Terminplanung (Soll-Ist-Vergleich) bei gestörten Planungsabläufen
- Unterstützung bei nachtragsrelevantem Schriftverkehr
- Vorbereitung, Moderation und Auswertung von Verhandlungsgesprächen
Systematische Projektsteuerung und ein professionelles Projektmanagement sind notwendig für eine sensible Ortung, sowie eine zuverlässige Abweichungsdiagnose und wirksame Steuerungsmaßnahmen, die das Projekt auf Kurs halten.
Fragen Sie uns unverbindlich an

Zuverlässige
Gutachten für die Kanalsanierung
Gutachten haben einen immer größer werdenden Stellenwert in unserer heutigen Gesellschaft und im Wirtschaftsleben. Gerade die fortschreitende Technologisierung macht in vielen Bereichen ein hohes Maß an Fachwissen erforderlich. Wenn es zu Schäden in Ihren Kanälen kommt, können wir neben den Dienstleistungen in den Bereichen der Kanalsanierung und Kanalüberwachung auch die Erstellung von Gutachten für die Kanalsanierung anbieten.
Wenn es um gerichtliche oder außergerichtliche Gutachten geht, steht Ihnen als Gutachter und zertifizierter Kanalsanierungsberater Herr Ulrich Hauck als erfahrener und zuverlässiger Partner zur Seite. BBV SH schützt Sie vor finanziellen Risiken, die durch nicht erkannte Mängel im Kanalsystem entstehen.

Ulrich Hauck, Geschäftsführer
Gutachter & zertifizierter Kanalsanierungsberater

Sicherheit Im Bauvorhaben – Herr Hauck ist Ihr Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

SiGeKo und Baustellenüberwachung auf Baustellen ist ein zentrales und wichtiges Thema für Bauherren (m/w/d) und Architekten (m/w/d).
Gemäß BaustellV ist der/die Bauherr/in verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sein werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens eine/n geeignete/n Koordinator/in gem. §3 der BaustellV zu bestellen. Der Bauherr kann die Wahrnehmung der Verpflichtungen auf eine/n Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator/in (SiGe-Koordinator, SiGeKo) übertragen.
Wir bieten im Bereich SiGeKo und Bauüberwachung folgende Leistungen:
- Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten/Einflüssen rund um die Baustelle
- Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 ArbSchG bei der Planung der Ausführung
- Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten und an den Planungsprozess anpassen – soweit erforderlich
- Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung und Erstellung einer Baustellenordnung
- Terminplanung – insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten – um Gefahren zu vermeiden
- Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz)

UNSER SERVICE ALS GUTACHTER UND KANALSANIERUNGSBERATER
UNTERSUCHUNG VON SCHMUTZ- UND REGENWASSERKANÄLEN IN PRIVATEN HAUSHALTEN MIT EIGENER KANALKAMERA
Zum Schutz der Umwelt darf die Wartung der Grundstücksentwässerung nicht vernachlässigt werden. Um mögliche Schäden am Hausanschluss frühzeitig erkennen und beheben zu können, müssen Grundstücksentwässerungsanlagen regelmäßig untersucht werden. Dabei können früh erkannte kleine Undichtigkeiten schnell und preiswert behoben werden.
AUSWERTUNG DER DATEN UND BEURTEILUNG ALS ZERTIFIZIERTER KANALSANIERUNGSBERATER (DWA)
Wir übernehmen Auswertungsdaten von TV-Kanalinspektionen, leiten den nötigen Handlungsbedarf ab und erstellen Sanierungskonzepte. Mit dieser Grundlage unterstützen wir Ingenieure bei der anschließenden Planung von Kanalsanierungsmaßnahmen.
LIEFERUNG EINES DICHTIGKEITSNACHWEISES GEMÄSS SELBSTÜBERWACHUNGSVERORDNUNG (SÜVO)
Es empfiehlt sich Anlagen in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren und dabei die Einhaltung der Grenzwerte des eingeleiteten Abwassers zu überprüfen.
Grundsätzlich gilt, dass der Betreiber eines Kanalisationsnetzwerkes sich selbstständig um die Instandhaltung kümmern muss. Für diesen Zweck wird ein Gutachten erstellt, welches an die örtlichen Behörden weitergereicht wird.
